Ein weiterer Nachtrag zum Thema FOSSGIS-Mitgliedsbeiträge – Vorherige Texte dazu von mir hier, hier und hier.
Die virtuelle Mitgliederversammlung, auf der der FOSSGIS über die zukünftigen Mitgliedsbeiträge entscheidet, ist – wie schon berichtet – für den kommenden Montag angesetzt. Wer FOSSGIS-Mitglied ist, sollte dafür Einladung und Zugangs-Daten erhalten haben.
Ich hab dafür meinen informell skizzierten Vorschlag in eine Beschlussvorlage ausgearbeitet und möchte dies hier auch für alle Nicht-FOSSGIS-Mitglieder transparent dokumentieren.
Die Struktur und die Teile zu Zahlungstermin und zu den Beiträgen für juristische Personen basieren auf der Vorlage des Vorstandes, welche weitgehend dem entspricht, was bereits im März diskutiert worden war (Die Vereins-interne Diskussion hat also bis jetzt nicht zu substantiellen Änderungen geführt). Ich hab das lediglich in einigen Details und natürlich für die Individual-Beiträge entsprechend meines Vorschlags vom April geändert. Dabei habe ich die Idee der ermäßigten Mitgliedschaft für OSM-Aktive auf alle erweitert, die in erheblichem Umfang ehrenamtlich für die FOSSGIS-Vereinsziele tätig sind. Das schließt also neben den OSM-Aktiven auch alle unbezahlt im FOSS-Bereich tätigen ein.
Hier die Vorlage:
Zahlungstermin
Beiträge werden immer für ein volles Kalenderjahr erhoben, unabhängig davon, wann der Eintritt oder Austritt des Mitglieds erfolgt. Bei Eintritten im Dezember werden für das Eintrittsjahr keine Beiträge fällig.
Mitgliedsbeiträge sind im voraus nach Rechnungsstellung durch den Verein fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beginn des Jahres, für welches der Beitrag erhoben wird. Bei Neumitgliedern erfolgt die Rechnungsstellung für das erste Mitgliedsjahr innerhalb eines halben Jahres nach Eintritt.
Beiträge für natürliche Personen
Für natürliche Personen gibt es drei verschiedene Beitrags-Tarife:
- den Normaltarif von 30 EUR pro Jahr.
- den ermäßigte Tarif von 10 EUR pro Jahr.
- den Fördertarif für eine Förder-Mitgliedschaft von 90 EUR pro Jahr.
Der ermäßigte Tarif ist fällig für Mitglieder, die in erheblichem Umfang ehrenamtlich für die Ziele des Vereins tätig sind. Referenz-Zeitraum hierfür ist das Kalenderjahr vor dem Jahr, für welches der Beitrag erhoben wird. Über die Einstufung entscheidet der Vorstand auf Grundlage vom Mitglied bereitgestellter Informationen über die ehrenamtlichen Tätigkeiten. Bei für OpenStreetMap ehrenamtlich Aktiven wird als Richtwert für erheblichen Umfang ehrenamtlicher Tätigkeit belegte Mapping-Arbeit an 42 Tagen des Referenz-Jahres festgelegt. Für anderweitig ehrenamtlich für die Ziele des Vereins tätige Mitglieder soll der Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit für die Einstufung im ermäßigten Tarif auf einem vergleichbaren Niveau liegen.
Der Fördertarif ist fällig für Mitglieder, die sich freiwillig für eine Förder-Mitgliedschaft entscheiden. Die Entscheidung für die Förder-Mitgliedschaft ist im Mitgliedsantrag anzugeben und kann nur im voraus für das folgende Kalenderjahr geändert werden. Die Förder-Mitgliedschaft wird allen Mitgliedern empfohlen, welche beruflich routinemäßig und in erheblichem Umfang mit der Entwicklung oder Nutzung von freier GIS Software oder mit der Nutzung offener Geodaten befasst sind oder unternehmerisch in diesen Bereichen tätig sind.
Für alle anderen natürlichen Personen gilt der Normaltarif.
Beiträge für juristische Personen
Für juristische Personen ist die Beitragshöhe in der Regel abhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden umgerechnet auf Vollzeitäquivalente (VZÄ). Aus der Anzahl der VZÄ ergibt sich dann die Beitragsstufe:
- Stufe J1: bis zu 5 VZÄ: 500 EUR
- Stufe J2: bis zu 15 VZÄ: 1200 EUR
- Stufe J3: bis zu 30 VZÄ: 3000 EUR
- Stufe J4: mehr als 30 VZÄ: 5000 EUR
Änderungen an der Anzahl der Mitarbeitenden, welche Auswirkungen auf die Beitragsstufe haben, müssen dem Verein unverzüglich mitgeteilt werden. Ab dem folgenden Jahr wird der Beitrag gemäß der neuen Stufe berechnet.
Für die VZÄ zählen alle abhängig beschäftigten, weisungsgebundenen Mitarbeitenden, nicht jedoch freie Mitarbeitende.
Nicht gewinnorientierte Institutionen (wie z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gemeinnützig tätige Unternehmen oder Vereine) werden gegenüber der Anzahl der Mitarbeitenden zwei Stufen niedriger eingestuft.
Juristische Personen können sich in eine andere Beitragsstufe einordnen lassen, wenn für sie die Einstufung nach VZÄ eine unbillige Härte darstellen würde, z.B. weil sie sehr viele Mitarbeitende haben, die aber zu großen Teilen nicht im GIS-Bereich oder mit offenene Geodaten arbeiten oder weil sie als internationales Unternehmen noch in anderen Local Chaptern der OSGeo oder OSMF Mitglied sind. Ebenso möglich ist eine freiwillig höhere Einstufung, zum Beispiel bei umsatzstarken Unternehmen mit geringer Mitarbeiter-Zahl. Die Einstufung ist unter Angabe von Gründen beim Vorstand zu beantragen, der über die Einstufung entscheidet. Gegen die Entscheidung des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung möglich.
Transparenz und Würdigung
Der Vorstand veröffentlicht regelmäßig eine Liste der juristische Personen, welche Mitglieder im Verein sind, einschließlich ihrer Einstufung.
Ebenso regelmäßig veröffentlicht wird eine Liste der Förder-Mitglieder, so weit diese es wünschen, dass ihre Förder-Mitgliedschaft öffentlich gewürdigt wird.
Und hier die Begründung, die ich den Mitgliedern dazu vorgelegt habe:
Falls die Mitglieder den Empfehlungen für die Förder-Mitgliedschaft folgen, wäre diese Vorlage gegenüber der des Vorstands was die Individual-Beiträge betrifft vermutlich mindestens kostenneutral
Die Regelungen zum Zahlungstermin und zu juristische Personen basieren weitgehend auf der Vorlage des Vorstandes, sind aber in einigen Punkten leicht modifiziert, erweitert und präzisiert und mit konkreten Zahlenwerten aus dem Antrag der vorherigen Mitgliederversammlung bestückt.
Die Vorlage darf gerne frei as Grundlage für andere Vorschläge verwendet werden.
Hinweis: Nicht jedes Unternehmen ist eine juristische Person, die Beiträge für juristische Personen gelten also nicht für alle Unternehmen, sondern nur für bestimmte Rechtsformen. Hier wäre eine Satzungsänderung sinnvoll (Ersetzen der Mitgliedschaft mit Stimmrecht für juristische Personen durch eine Unternehmens/Institutions-Mitgliedschaft ohne Stimmrecht, welche von der Rechtsform unabhängig ist). Ist aber ein anderes Thema.